Was bisher nur in einigen Bundesländern möglich war (z.B. in Hessen), wird bundesweites Recht. Ab dem 01. Januar 2011 dürfen Jugendliche bereits mit 17 Jahren ihren Führerschein machen.
Wir haben mit dem Begleitenden Fahren in unserer Fahrschule die besten Erfahrungen gemacht.
Einzige Bedingung an den jungen Fahrer: Bis zur Volljährigkeit muss im Auto immer eine Begleitperson dabei sein.
Begleitendes Fahren mit 17
Hinweisblatt zum Begleitendem Fahren ab 17 Jahren (Kl. B. BE) – BF 17
1. Wer kann einen Antrag stellen?
Bewerber, die Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben
2. Ab wann kann man einen Antrag stellen?
a) nur BF 17: ab 16 1/2 Jahren
b) BF 17 und weitere Klasse mit Mindestalter 16 Jahre: 16 1/2 Jahren
c) BF 17 und weitere Klasse mit Mindestalter 18 Jahre: 17 1/2 Jahren
3. Muss der gesetzliche Vertreter den Anträgen zustimmen?
Ja, der gesetzliche Vertreter muss die Anträge immer mit unterschreiben der Erteilung der Fahrerlaubnis der Teilnahme am Modellversuch den benannten Begleitern der Streichung von Begleitern
4. Wer kann Begleitperson werden:
• 30. Lebensjahr vollendet • im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder 3 alt) und zwar mindestens seit 5 Jahren . Fahrverbot innerhalb letzten 5 Jahren => kann Begleiter werden . Entzug innerhalb der letzten 5 Jahre => kann kein Begleiter werden • nicht mehr als 3 Punkte im VZR
5. Gebühren:
52,10 Euro BF 17 + 8,40 Euro zusätzlich pro Begleitperson
12,80 Euro für Umsteiger nach bereits erteiltem Prüfauftrag
7,70 Euro für Neuausstellung der Prüfungsbescheinigung
6. Ab wann kann man Prüfung für die Kl. BF 17 machen?
a) Theorie: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalter (17 Jahre)
b) Praxis: 1 Monat vor Mindestalter (17 Jahre)
7. Wann wird die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt?
Ab dem 17. Geburtstag möglich.
8. Ab wann darf man ohne Begleiter fahren?
Ab dem 18. Geburtstag; auch wenn man noch nicht den Führerschein in der Hand hat. sondern immer noch die Prüfungsbescheinigung.
9. Wie lange ist die Prüfungsbescheinigung gültig?
Prüfungsbescheinigung besitzt eine Gültigkeit bis 18 Jahre und 3 Monate
10. Reicht die Vorlage des Bundespersonalausweises und des Führerscheines in Kopie aus?
Ja, mit Bestätigung (Datum und Unterschrift) des Inhabers, dass er im Besitz des Originales ist.
Landkreis Fulda – Der Landrat Fahrerlaubnisbehörde
Stand: 25.09.2006
Versicherungstechnische Fragen zum B 17 sehr wichtig
Die Fahrlehrerversicherung Vag informiert
Begleitetes Fahren ab 17 – Fragen zum Versicherungsschutz
Nachdem der ,Führerschein mit 17″ nun in den meisten Bundesländern eingeführt worden ist, möchten wir Sie auf Besonderheiten im Versicherungsrecht hinweisen, wobei wir hier natürlich nur die Sicht der Fahrlehrerversicherung Vag darstellen können.
Gemäß § 10 der Allgemeinen Bedingungen nur die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist der minderjährige Fahrer als berechtigter Fahrer in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ohne Einschränkung mitversichert. Dies gilt auch, wenn gegen Auflagen des begleiteten Fahrens verstoßen wird, z.B. Fahren ohne die Begleitperson. In der Kaskoversicherung gilt diese Regelung ebenfalls, der Minderjährige ist ,normaler“ Versicherter und wird im Schadenfall nicht mit Leistungseinschränkung oder Regress konfrontiert, da es sich hier nicht um eine Obliegenheitsverletzung handelt.
Was passiert, wenn der 17-jährige oder sein Begleiter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren? Der Minderjährige muss sich seine Verfehlung genau wie ein erwachsener Fahrer zurechnen lassen. Er kann in der Haftpflichtversicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden, hier handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung nach den AKB. Im Bereich der Kaskoversicherung rührt eine Trunkenheitsfahrt zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Anders stellt sich der Fall dar, wenn der Begleiter betrunken mitfährt. Hieraus ergeben sich keine Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Der Beifahrer haftet nur nach § 823 BGB, wenn er in das Fahrgeschehen eingreift. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der minderjährige Fahrer immer genauso wie ein Erwachsener behandelt wird. Er erhält Punkte in Flensburg für zu schnelles Fahren, sein Fahrzeug darf keine abgefahrenen Reifen haben.
Versicherungsschutz für Begleiter besteht in der Haftpflichtversicherung nach § 10 AKB nur, wenn er gleichzeitig Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs ist. Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung wird jeder Versicherer anders entscheiden. Bei der Fahrlehrerversicherung wird Versicherungsschutz gewährt, sofern der Begleiter als Halter nicht schon über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert ist.
Dies wird an folgendem Fall deutlich, wenn der Begleiter ins Lenkrad greift. Ist dem Begleiter Halter des Fahrzeugs, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung die Fremdschäden. Wenn dies nicht der Fall ist, kommen auf den Begleiter Schadenersatzansprüche in voller Höhe zu. Aus Sicht der Fahrlehrerversicherung kann dann die private Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der beachtet werden sollte, ist der Versicherungsvertrag. Oft sind besondere Vereinbarungen getroffen worden, wie Z.B. keine Fahrer unter 23, Singletarif, Ladytarif, Alleinfahrer. Der Versicherungsschutz bleibt in jedem Fall bestehen. Die Versicherer können jedoch Vertragsstrafen und/oder Prämiennachzahlungen fordern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Versicherung über den minderjährigen Fahrer informieren.
Erhalten wir Nachweis über die Teilnahme am Begleiteten Fahren, berechnen wir keinen Zuschlag für Fahrer unter 23. Die Beitragsersparnis zwischen dem 17. und 23. Lebensjahr kann dadurch mehrere Tausend Euro betragen.
Fahrlehrerversicherung Vag